AöL

Omnibus auf Abwegen?

AöL fordert robuste Regeln in der Omnibus-Verordnung

Bad Brückenau, 12.06.2025. Mit der Omnibus-Verordnung will die Europäische Kommission wichtige Vorschriften des Grünen Deals vereinfachen – unter anderem im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltspflichten. Was auf den ersten Blick nach Entlastung klingt, birgt auf den zweiten Blick erhebliche Risiken: Denn aus Sicht der Assoziation ökologischer Lebensmittelherstellerinnen und -Hersteller (AöL) würden die vorgeschlagenen Änderungen zu einer deutlichen Schwächung der Zielsetzungen des Green Deals führen – insbesondere durch einen Verlust an Transparenz und eine deutlich lückenhaftere Datenlage entlang der Wertschöpfungskette.


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„Eine Omnibus-Verordnung zur Entbürokratisierung und Harmonisierung ist grundsätzlich ein richtiger Schritt“, so Pia Kissinger, Nachhaltigkeitsexpertin der AöL, „der aktuell vorliegende Entwurf lässt AöL-Unternehmen jedoch nicht mit gutem Gewissen aufspringen, denn hier wird an entscheidender Stelle die Handbremse gezogen.“ 

CSRD: Daten, Transparenz, Planungssicherheit

Kritisch sieht die AöL vor allem die geplante Anhebung der Schwellenwerte in der CSRD-Richtlinie. Eine Beschränkung auf Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. Euro Umsatz würde große Teile der Wertschöpfungskette aus der Berichtspflicht ausschließen. Das schadet nicht nur der Transparenz, sondern auch jenen Unternehmen, die bereits heute mit großem Engagement in nachhaltige Transformationsprozesse investiert haben.

CSDDD: Verantwortung darf nicht an der Grenze enden

Auch die geplante Einschränkung der Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner im Entwurf zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) lehnt die AöL entschieden ab. Eine glaubwürdige und zukunftsfähige Verantwortung kann nur entlang der gesamten Wertschöpfungskette wahrgenommen werden – das hat nicht zuletzt das deutsche Lieferkettengesetz bereits erfolgreich unter Beweis gestellt. Nur so können tatsächlich Veränderungen bis zum Ende der Kette bewirkt werden. 

Taxonomie: Entscheidende Lenkungswirkung darf nicht verspielt werden

In der Taxonomie-Verordnung sieht die AöL einen der wichtigsten Hebel für die Transformation hin zu einer klimaneutralen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft. Durch eine Neuausrichtung von Kapitalflüssen hin zu nachhaltigen Investitionen kann Europa nachhaltig und integrativ wachsen. Wirkung entfalten kann die Verordnung jedoch nur, wenn ein überwiegender Teil der Wirtschaft von ihr umfasst wird.  

Harmonisierung statt Regellabyrinth

Insgesamt sieht die AöL die Gefahr, dass mit den aktuellen Änderungsvorschlägen Rechtsunsicherheit geschaffen wird – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich bislang klar auf EU-weite Standards verlassen konnten. Auch der Vorschlag, die zivilrechtliche Haftung bei Verstößen national zu regeln, könnte zu einem Wettbewerbsgefälle innerhalb der EU führen.

„Für eine resiliente, nachhaltige Wirtschaft brauchen Unternehmen Transparenz, Orientierung und rechtliche Verlässlichkeit“, so Matthias Beuger, Geschäftsleitung für nationale Beziehungen bei der AöL. „Entbürokratisierung ist sinnvoll – eine Verwässerung des Grünen Deals jedoch gefährdet unser aller Existenzgrundlage.“

Hier kommen Sie zum vollständigen AöL-Positionspapier
 

Veröffentlicht in Bio-Tops

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