Recht

Bayer muss irreführende Klimawerbung unterlassen

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Köln ein Unterlassungsurteil gegen die Bayer AG wegen irreführender Klimawerbung erwirkt. Streitpunkt waren Aussagen des Konzerns, bis 2050 eine ‚Netto-Null-Emission‘ entlang der gesamten Wertschöpfungskette erreichen zu wollen, ohne dass konkret erklärt wurde, wie das Versprechen umgesetzt werden soll. Da sich Bayer im Verfahren nicht fristgerecht verteidigte, erging ein Versäumnisurteil, das nun rechtswirksam ist und das Unternehmen zur Unterlassung der beanstandeten Werbung verpflichtet.


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Nach Angaben der DUH finden sich in der Werbung lediglich Hinweise, wie Bayer die Emissionen bis 2030 reduzieren will. Informationen, wie der Konzern den vollumfänglichen Ausgleich ab 2050 schaffen will, fehlten in Gänze. Nach Einleitung des Rechtsverfahrens der DUH hatte Bayer die Werbung zwar geändert, aber keine Erklärung abgegeben, das Versprechen der Netto-Null-Emissionen bis 2050 künftig zu unterlassen. Da sich das Unternehmen nicht fristgerecht gegen die Klage der DUH verteidigte, endete das Verfahren mit einem Versäumnisurteil, das jetzt rechtskräftig ist.

„Der Chemieriese Bayer betreibt mit dem Schlagwort ‚Netto-Null-Emissionen‘ nichts weiter als dreistes Greenwashing und lässt offen, was davon Realität ist. Mit dem Urteil haben wir den Skandalkonzern in die Schranken gewiesen“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Deutsche Umwelthilfe fordere von Bayer einen tatsächlichen Kurswechsel: hin zu wirksamen Maßnahmen zur Reduktion der Klimabelastungen sowie dem sofortigen Ausstieg aus der Produktion von Glyphosat.

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