Neue Gentechnik
NGT-Kennzeichnung: Mehrheit sieht den Handel in der Pflicht
Verbraucher erwarten Transparenz mit Blick auf Neue Gentechnik
© VLOG
Ab Mitte 2028 gelten in der EU neue Regeln für den Umgang mit Neuer Gentechnik (NGT). Für Pflanzen der neu definierten Kategorie NGT-1 entfällt dann die bisherige Kennzeichnungspflicht. Eine Mehrheit der Verbraucher erwartet nun von Lebensmittelhändlern, künftig kenntlich zu machen, bei welchen Produkten keine NGT verwendet wurde. Das zeigt eine repräsentative Studie im Auftrag des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG).
Nach der im Frühjahr 2026 durchgeführten Marktforschungsstudie sehen 72 Prozent der Befragten den Lebensmittelhandel dabei in der Pflicht, künftig für eine klare Kennzeichnung von Produkten ohne Neue Gentechnik zu sorgen. 47 Prozent beantworteten die entsprechende Frage mit ‚Ja‘, weitere 25 Prozent mit ‚eher ja‘. Nur acht Prozent entschieden sich für ‚eher nein‘ und vier Prozent für ‚nein‘. 16 Prozent machten keine Angabe beziehungsweise waren unentschieden. Daraus lässt sich folgen, dass das Thema Neue Gentechnik noch nicht bei allen Verbrauchern präsent ist. Die Studie wurde von Holger Buxel von der Fachhochschule Münster durchgeführt. Befragt wurden im April 2026 insgesamt 1.057 Verbraucher.
Hintergrund sind die neuen EU-Regeln zur Neuen Gentechnik, die im Juni 2026 verabschiedet wurden und ab Juli 2028 angewendet werden sollen. Für Pflanzen der Kategorie NGT-1 entfällt damit unter anderem die bisherige Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Nach Angaben des VLOG dürfte diese Kategorie mehr als 90 Prozent der künftig eingesetzten NGT ausmachen. Die freiwillige ‚Ohne Gentechnik‘-Kennzeichnung des VLOGs bleibt jedoch bestehen und soll künftig auch NGT-1 ausschließen. Ebenso ist bei Bio-Produkten weiterhin kein Gentechnikeinsatz erlaubt.




