Agrarpolitik
Grünes Licht für ‚Green by concept‘
Bioland begrüßt Erleichterungen für Bio-Betriebe
Bio-Betriebe müssen künftig bestimmte Umweltauflagen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht mehr gesondert nachweisen. Der Bundestag hat am Donnerstag die Umsetzung entsprechender EU-Vereinfachungen in deutsches Recht beschlossen. Bioland begrüßt den Schritt, der die Betriebe von doppelten Nachweispflichten entlasten soll. Zugleich sieht der Verband darin einen Anreiz für die Umstellung auf ökologischen Landbau.
Grundlage ist die EU-Verordnung 2025/2649 zur Vereinfachung der GAP. Vollständig ökologisch zertifizierte Betriebe sowie Betriebe in vollständiger Umstellung werden bei bestimmten Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) künftig grundsätzlich als regelkonform anerkannt. Die Regelung betrifft unter anderem Vorgaben zum Dauergrünlanderhalt, zu Gewässerrandstreifen, Bodenschutz, Mindestbodenbedeckung und Fruchtwechsel. Hinzu kommen Erleichterungen für kleinere Betriebe sowie flexiblere Ausnahmen bei Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall.
Hintergrund ist, dass sich die Anforderungen der GAP-Konditionalität und der EU-Öko-Verordnung in vielen Bereichen überschneiden. Nach Einschätzung von Bioland gehen die Vorgaben des Ökolandbaus insgesamt über die entsprechenden GAP-Anforderungen hinaus.
Carolin Pagel, Politikleiterin bei Bioland, bezeichnete den Beschluss als sinnvollen Schritt, der landwirtschaftliche Betriebe unmittelbar entlaste und die Zukunftsfähigkeit der Landwirtschaft stärke. Bürokratieabbau solle dort ansetzen, wo er im Betriebsalltag Wirkung zeige, und zugleich nachhaltiges Wirtschaften fördern.




