Neue Gentechnik
45 Organisationen fordern Ablehnung der neuen EU-Gentechnik-Verordnung
Bündnis pocht auf Kennzeichnungspflicht und Wahlfreiheit
© VLOG / Normal Kommunikation
Anlässlich der am Freitag startenden Grünen Woche fordern 45 Organisationen in einer gemeinsamen Resolution, die geplante neue EU-Verordnung zur Gentechnik abzulehnen. Das Bündnis warnt vor dem Wegfall der Kennzeichnungspflicht, fehlenden Risikoprüfungen und der wachsenden Marktmacht großer Konzerne durch Patente. Zu den Unterzeichnern gehören Bio- und Landwirtschaftsverbände, Verbraucherschützer und Umweltverbände.
Eine der zentralen Forderungen ist es, die Kennzeichnungspflicht auch für alle Arten Neuer Gentechnik (NGT) beizubehalten, die laut dem aktuellen Gesetzvorschlag gestrichen werden soll. „Verbraucher:innen und Wirtschaft müssen selbst entscheiden können, ob sie Gentechnik-Lebensmittel essen, herstellen und verkaufen wollen oder nicht. Diese Information vorsätzlich zu verschleiern, wäre Gift für das Vertrauen in Politik und Lebensmittelwirtschaft“, so Alexander Hissting, Geschäftsführer des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG). Er begrüßt, dass Deutschland dem Vorhaben bislang nicht zugestimmt hat, und fordert von der Bundesregierung ein klares Signal gegen die EU-Pläne.
Tina Andres, Vorstandsvorsitzende des Bunds Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) warnt vor einer „Entkernung des europäischen Verbraucherschutzes“. Das Vorsorgeprinzip der EU stehe auf dem Spiel. Zudem drohe eine zunehmende Patentierung von Saatgut, die vor allem multinationalen Konzernen zugutekomme und mittelständische Züchter in Europa benachteilige. „Wir fordern Transparenz und Wahlfreiheit, Risikoprüfung und sicheren Zugang zu Saatgut, um den Herausforderungen angesichts der Klimakrise begegnen zu können. Ökolandbau braucht dazu keine Gentechnik“, so Andres.
Neben der Beibehaltung der Kennzeichnungspflicht verlangen die Verbände verbindliche Nachweisverfahren, klare Regeln zu Koexistenz und Haftung sowie ein Verbot von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen. Solange diese Punkte nicht gewährleistet seien, dürften Europaparlament und Ministerrat der neuen Verordnung nicht zustimmen, heißt es in der Resolution. Beide Institutionen haben noch die Möglichkeit, die im Dezember erzielte Einigung des Trilogs abzulehnen.


