Agrarpolitik
Gentechnik: Bundesrat fordert Nachbesserungen
Koexistenz sichern und Patente einschränken
Am vergangenen Freitag (20.10.) hat sich der Bundesrat in einer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Deregulierung Neuer Gentechnik (NGT) positioniert. Zwar sieht der Bundesrat in neuen gentechnischen Verfahren Potenzial für eine nachhaltige Landwirtschaft, jedoch seien beim Kommissionsentwurf noch Nachbesserungen nötig: etwa für die Koexistenz mit dem Ökolandbau und im Bereich des Patentrechts.
Die Länderkammer fordert die Bundesregierung dazu auf, sich im EU-Ministerrat für Abstandsregelungen und für Mitteilungspflichten beim Nachbarn für NGT-Pflanzen der Klasse 1 und 2 einzusetzen, um die Koexistenz gentechnikfreier Landwirtschaft sicherzustellen. Außerdem blickt der Bundesrat mit Sorge auf die möglichen negativen Folgen des EU-Vorschlags für den Ökolandbau. Bio-Erzeuger und -Verarbeiter müssten daher bei einer unbeabsichtigten Kontamination von Haftungsfragen befreit sein, heißt es im Beschluss.
Für eine zentrale Errungenschaft hält der Bundesrat das Züchterprivileg und den Züchtervorbehalt. Die EU-Kommission müsse daher die Auswirkungen von Patenten auf NGT-Pflanzen auf den Saatgutmarkt prüfen und den Zugang zu genetischem Material für Züchter sicherstellen. Patente im Bereich der Pflanzen- und Tierzucht dürften nur technische Verfahren umfassen – nicht aber daraus gewonnene Pflanzen und Saatgut. So könne verhindert werden, dass natürliche Mutationen und Genvarianten in der konventionellen Züchtung durch Patente eingeschränkt werden.
Keine Zustimmung fand die Ausschussempfehlung für eine verpflichtende Kennzeichnung von NGT-Pflanzen entlang der gesamten Lebensmittelkette. Der Vorschlag, einen „genetischen-Barcode zur molekularen Kennzeichnung aller NGT-Pflanzen auf DNA-Ebene zu prüfen“, wurde ebenfalls abgelehnt.


